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Lizenz Vertrag
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1996-03-01
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11KB
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164 lines
DW-SHOP
DeltaworX • Gabriele Langhans
Elektronik-Endbenutzerlizenzvertrag
Version für die Bundes Republik Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Bitte beachten Sie, daß einige Abschnitte länderspezifisch sind. Abschnitte eins bis fünf treffen für
Deutschland, Östenreich und die Schweiz zu. Abschnitte 6 und 7 treffen nur für Deutschland zu;
Abschnitt 8 und 9 treffen nur für Östenreich zu; Abschnitt 10 und 11 treffen nur für die Schweiz zu.
BENUTZERHINWEIS:
DIES IST EIN VERTRAG ZWISCHEN IHNEN UND DELTAWORX • GABRIELE LANGHANS.
MIT INSTALLIEREN DER “SOFTWARE”, STIMMEN SIE ALLEN BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
DIESES VERTRAGES ZU. Dieser Vertrag liegt einem DeltaworX • Gabriele Langhans Softwareprodukt
und dazugehörigem Erläuterungsmaterial ("Software") an. Die Bezeichnung "Software" umfaßt auch
sämtliche verbesserten und geänderten Fassungen, für die DeltaworX • Gabriele Langhans eine
Lizenz erteilt hat. Die Lizenz für dieses Exemplar der Software wird erteilt Ihnen als Endbenutzer. Sie
sind gehalten, diesen Vertrag sorgfältig durchzulesen. Wenn Sie diesen Vertrag nicht verstehen oder
wenn Sie meinen daß dieser Vertrag nicht für Sie zutrifft dann wenden Sie sich bitte an DeltaworX •
Gabriele Langhans.
DeltaworX • Gabriele Langhans gewährt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur Benutzung der
Software, sofern Sie sich mit dem Folgenden einverstanden erklären:
1. BENUTZUNG DER SOFTWARE.
* Sie dürfen die Software auf einem Einzelstandort auf einer Festplatte oder einem sonstigen
Speichermedium installieren; Sie dürfen die Software auf einem Dateiserver für die Benutzung auf
einem Ortsnetz zum Zwecke der dauerhaften Installation auf Festplatten oder sonstigen
Speichermedien installieren beziehungsweise die Software über ein solches Netzwerk betreiben; Sie
dürfen Sicherheitskopien der Software anfertigen.
* Sie dürfen eine unbeschränkte Anzahl Kopien von der Software anfertigen und die Kopien anderen
natürlichen oder juristischen Personen zur Verfügung stellen, soweit dieses Abkommen sowie das
gleiche Copyright samt sonstigen Benutzerhinweisen in diesen Kopien enthalten sind.
2. COPYRIGHT.
Die Software ist geistiges Eigentum von DeltaworX • Gabriele Langhans und
urheberrechtlich geschützt.
Sie verpflichten sich, keine Änderungen, Anpassungen, Übertragungen, Rückübersetzungen,
Dekompilierungen, Disassemblierungen oder sonstige Versuche anzustellen, dem Quellkode von
DW-SHOP auf die Spur zu kommen. Warenzeichen sind in Übereinstimmung mit der anerkannten
Warenzeichenpraxis zu verwenden, inklusive Kennzeichnung des Namens des
Warenzeicheninhabers. Warenzeichen dürfen ausschließlich zur Kennzeichnung des von der
Software hergestellten und ausgedruckten Ausgabematerials benutzt werden. Diese Art der
Warenzeichenbenutzung gewährt Ihnen keinerlei Eigentumsrechte im Hinblick auf das betreffende
Warenzeichen. Mit Ausnahme des Obengenannten, gibt Ihnen das vorliegende Vertrag keine zur
Software gehörigen geistigen Eigentumsrechte.
3. ÜBERTRAGUNG.
Sie dürfen die Software und die Dokumentation nicht vermieten oder
verleasen und es darf keine Unterlizenz erteilt werden. Sie dürfen jedoch sämtliche Rechte zur
Benutzung der Software auf eine andere natürliche oder juristische Person übertragen, unter der
Bedingung, daß Sie alle Kopien, die sich in Ihrem Besitz befinden, vernichten .
4. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN.
Sollte irgendein Teil dieses Vertrags unwirksam oder
undurchführbar sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht
berührt, die weiterhin ihre Gültigkeit und Durchführbarkeit behalten. Sie verpflichten sich, die
Software nicht in ein Land zu verschiffen, befördern oder auszuführen oder in irgendeiner Weise zu
nutzen, wenn dies durch den United States Export Administration Act oder irgendwelche anderen
Exportgesetze, -bestimmungen oder -verordnungen untersagt wird. Änderungen dieses Vertrags
bedürfen der Schriftform und müssen durch einen dazu bevollmächtigten Vertreter von DeltaworX •
Gabriele Langhans unterzeichnet werden. Für weitere Einzelheiten in bezug auf dieses
Endbenutzerabkommen steht Ihnen in Zukunft ein Exemplar dieses Abkommens zur Verfügung,
nachdem Sie die Software installiert haben.
5. Hinweis für die Endbenutzer der Regierung der Vereinigten Staaten:
Wenn dieses Produkt gemäß den Bedingungen eines GSA contract erworben wurde: Nutzung,
Vervielfältigung oder Veröffentlichung unterliegen den im dem jeweils anwendbaren ADP-Schedule-
Vertrag niedergelegten Bestimmungen; DoD contract: Benutzung, Vervielfältigung oder
Veröffentlichung seitens der Regierung unterliegen den im Subparagraphen (c) (1) (ii) von 252.227-
7013 enthaltenen Bestimmungen;. Civilian agency contract: Benutzung, Vervielfältigung und
Veröffentlichung unterliegen den im Paragraphen 52.227-19 (a) bis einschließlich (d) der
beiliegenden Endbenutzervereinbarung enthaltenen Beschränkungen. Rechte bezüglich
unveröffentlichter Werke werden kraft der Copyrightgesetze der Vereinigten Staaten vorbehalten.
DeltaworX • Gabriele Langhans , Marienfelder Chaussee 116A, 12349 Berlin.
6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN FÜR DIE BUNDES REPUBLIK DEUTSCHLAND.
DELTAWORX • GABRIELE LANGHANS LIEFERT IHNEN DIE SOFTWARE “WIE BESEHEN” OHNE
JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG. DELTAWORX • GABRIELE LANGHANS UND SEINE LIEFERANTEN
KÖNNEN FÜR DIE LEISTUNG ODER DIE ERGEBNISSE, DIE SIE DURCH DIE NUTZUNG DER
SOFTWARE ODER DES BEGLEITMATERIALS ERZIELEN, NICHT GARANTIEREN. DELTAWORX •
GABRIELE LANGHANS UND SEINE LIEFERANTEN ÜBERNEHMEN WEDER AUSDRÜCKLICH
NOCH STILLSCHWEIGEND EINE GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIE DAFÜR, DASS KEINE
SCHUTZRECHTE DRITTER VERLETZT WERDEN, UND AUCH NICHT DAFÜR, DASS DIE
SOFTWARE MARKTGÄNGIG ODER FÜR IRGENDEINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET IST.
DELTAWORX • GABRIELE LANGHANS UND SEINE LIEFERANTEN HAFTEN IN KEINEM FALL FÜR
DIREKTE ODER INDIREKTE SCHÄDEN, FÜR FOLGESCHÄDEN ODER SONDERSCHÄDEN,
EINSCHLIESSLICH ENTGANGENEN GESCHÄFTSGEWINNS ODER ENTGANGENER
EINSPARUNGEN; DIES GILT SELBST DANN, WENN DELTAWORX • GABRIELE LANGHANS AUF
DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE; AUCH HAFTUNGEN FÜR
ANSPRÜCHE DRITTER SIND AUSGESCHLOSSEN. Keine der in dem vorliegenden Vertrag
enthaltenen Bestimmungen schränkt die gesetzlichen Rechte irgendeiner Partei ein, die als
Verbraucher auftritt.
7. ANWENDBARES RECHT FÜR DIE BUNDES REPUBLIK DEUTSCHLAND.
Auf diesen Vertrag finden die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland Anwendung (mit Ausnahme
der Anwendung des Kollisionsrechts). Das UN-Übereinkommen über Verträge über den
Internationalen Warenkauf, das Einheitliche Gesetz über den Abschluß von internationalen
Kaufverträgen über bewegliche Sachen und das Einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf
Beweglicher Sachen, jegliche Gesetze, Bestimmungen oder Verordnungen irgendeines
Rechtssystems, die auf den genannten Übereinkommen oder Einheitlichen Gesetzen beruhen, und
die Anwendung dieser Übereinkommen und Einheitlichen Gesetze sowie die Anwendung jeglicher
Gesetze, Bestimmungen oder Verordnungen irgendeines Rechtssystems, die darauf beruhen, sind
hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Vertrag endet automatisch, wenn Sie die darin
enthaltenen Bestimmungen trotz Nachfristsetzung nicht erfüllen.
8. GEWÄHRLEISTUNG/SCHADENERSATZ FÜR ÖSTENREICH.
DELTAWORX • GABRIELE LANGHANS LIEFERT IHNEN DIE SOFTWARE KOSTENLOS UND "WIE
BESEHEN" OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG. DELTAWORX • GABRIELE LANGHANS
ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIE LEISTUNG ODER DIE ERGEBNISSE,
DIE SIE DURCH DIE NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DER DOKUMENTATION ERHALTEN.
DELTAWORX • GABRIELE LANGHANS ÜBERNIMMT KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG -
AUSDRÜCKLICH ODER KONKLUDENT - IN BEZUG AUF DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN
DRITTER, DIE VERKÄUFLICHKEIT ODER DIE EIGNUNG ZU EINEM BESTIMMTEN ZWECK. IN
KEINEM FALL HAFTEN DELTAWORX • GABRIELE LANGHANS ODER SEINE ZULIEFERER IHNEN
GEGENÜBER FÜR FOLGE- UND MITTELBARE SCHÄDEN UND SCHÄDEN IM ZUSAMMENHANG
MIT NEBENKOSTEN, EINSCHLIESSLICH VERLUSTEN AUS ENTGANGENEM GEWINN ODER
VERLORENEM GUTHABEN, SELBST WENN EIN VERTRETER VON DELTAWORX • GABRIELE
LANGHANS ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN UNTERRICHTET WORDEN IST.
DELTAWORX • GABRIELE LANGHANS UND SEINE ZULIEFERER ÜBERNEHMEN AUCH KEINE
HAFTUNG FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE DRITTER. Die gesetzlichen Rechte, die einer Partei als
Verbraucher zustehen, werden durch die Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Soweit eine
Haftung auf Grund von Vorsatz oder (kraß) grober Fahrlässigkeit auf Seiten von DeltaworX • Gabriele
Langhans oder seinen Zulieferern nicht ausgeschlossen werden kann, sind die oben genannten
Beschränkungen nicht anwendbar.
9. GELTENDES RECHT FÜR ÖSTENREICH.
Auf diese Vereinbarung finden die Gesetze Österreichs Anwendung (mit Ausnahme der
Bestimmungen des internationalen Privatrechts). Das UN-Übereinkommen über Verträge über
internationalen Warenkauf, das Einheitliche Gesetz über den Abschluß von internationalen
Kaufverträgen über bewegliche Sachen und das Einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf
beweglicher Sachen, jegliche Gesetze, Bestimmungen oder Verordnungen irgendeines
Rechtssystems, die auf den genannten Übereinkommen oder Einheitlichen Gesetzen beruhen, und
die Anwendung dieser Übereinkommen und Einheitlichen Gesetze sowie die Anwendung jeglicher
Gesetze, Bestimmungen oder Verordnungen irgendeines Rechtssystems, die darauf beruhen, sind
hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Vertrag endet automatisch, wenn Sie die darin
enthaltenen Bestimmungen nicht erfüllen.
Sie werden darauf hingewiesen, daß die Ihnen zur Verfügung gestellte Information nicht zu anderen
Zwecken als zur Herstellung der Interoperabilität verwendet werden darf, nicht an Dritte
weitergegeben werden darf, es sei denn daß dies für die Herstellung der Interoperabilität notwendig
ist, und auch für die Entwicklung, Vervielfältigung oder Verbreitung eines Programms mit im
wesentlichen ähnlichen Ausdrucksformen oder für andere das Urheberrecht verletzende
Handlungen nicht verwendet werden darf.
10. AUFHEBUNG DER HAFTUNG FÜR DIE SCHWEIZ.
Die Gewährspflicht von DeltaworX • Gabriele Langhans für allfällige Sachmängel an den Software wird
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufgehoben. Ihre Rechte, welche sich aus allfälligen
zwingenden Gesetzesvorschriften zum Schutze des Konsumenten ergeben, werden durch die
Bestimmungen dieses Vertrags nicht berührt.
11. ANWENDBARES RECHT FÜR DIE SCHWEIZ.
Auf diesen Vertrag findet ausschließlich schweizerisches Recht Anwendung. Das UN-
Übereinkommen über Verträge über den Internationalen Warenkauf und das Einheitliche Gesetz über
den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen sind davon ausdrücklich
ausgeschlossen. DeltaworX • Gabriele Langhans kann diesen Vertrag fristlos kündigen, wenn Sie die
darin enthaltenen Bestimmungen nicht erfüllen.
Soweit Sie nach Art. 21 des schweizerischen Urheberrechtsgesetzes dazu befugt sind, die Software
zu dekompilieren, um die Informationen zu erlangen, die notwendig sind, um die Software kompatibel
mit anderer Software zu machen, haben Sie zunächst DeltaworX • Gabriele Langhans um die
erforderliche Informationen zu bitten. DeltaworX • Gabriele Langhans kann hierfür angemessene
Bedingungen aufstellen und insbesondere eine angemessene Gebühr verlangen.